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Grenzgänger arbeiten in der Schweiz

Ob neue Perspektiven für die erfolgreiche Karriere oder die Ausbildung, die mäßige Jobsituation auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage oder um einfach einen Neuanfang zu wagen, denken viele Personen immer häufig über das Arbeiten in der Schweiz nach.

Doch was bewegt die Menschen als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten und weiterhin in Deutschland zu wohnen. Folgende Faktoren beeinflussen die Entscheidung enorm:

  • höhere Löhne und Gehälter
  • höhere Rente durch BVG
  • günstige Lebenshaltungskosten
  • freie Krankenversicherungswahl
  • besserer Versicherungsschutz im Bereich: KTG (kollegtive Krankentagegeldversicherung), NBU (Unfallversicherung), Pensionskasse
  • Möglichkeit Immobilien in der Schweiz zu erwerben
  • eventuell Differenzkindergeld oder Familienzulagen

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Möglichkeit in Deutschland zu wohnen und in der Schweiz zu arbeiten wahrnehmen zu können, benötigen Sie eine Grenzgängererlaubnis bzw.

Grenzgängerbewilligung (EG / EFTA) die nur für Staatsangehörige der EWR­20­ Staaten unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden kann.

  • befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag
  • mindenstens wöchentliche Rückkehr an den Wohnort (nach Deutschland)

 

Die Grenzgängerbewilligungen

        (Ausweis G  EG/EFTA) sind meist bei den kantonalen Migrations­- oder Arbeitsmarktbehörden zu beantragen. Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie der gültigen Identitätskarte oder des gültigen Reisepasses
  • 1 Passfoto (Rückseite mit Name und Vorname versehen)
  • Kopie der Wohnsitzbescheinigung des Wohnsitzes in einem EU-25-Staat
  • Praktikanten oder Studenten benötigen eine Immatrikulationsbescheinigung oder eine Bestätigung der Schule

 

Diese Grenzgängerbewilligung ist dann für 5 Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag über ein Jahr besteht. Sollte der Beschäftigungszeitraum kürzer sein, dann gilt die Bewilligung für den Zeitraum der Anstellung.

Auf die Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L EG/EFTA) haben alle EG / EFTA Angehörige Anspruch, die ein Arbeitsverhältnis zwischen 3 bis 12 Monaten nachweisen können.

 

Welche Änderungen ergeben sich für den Grenzgänger?

 

für Grenzgänger ist die Rentenversicherung in der Schweiz  eine Pflichtversicherung d.h. Beiträge der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Invalidenversicherung (IV) müssen abgeführt werden

zusätzliche betriebliche Vorsorge (Pensionskasse / BVG) durch den Arbeitgeber

Unfallversicherungspflicht für Freizeit und Beruf (NBU) -> den Anteil der Unfallversicherung für Berufsunfälle oder -krankheiten übernimmt der Arbeitgeber und anderen Teil für Unfälle in der Freizeit der Arbeitnehmer

Arbeitslosenversicherungsbeiträge (ALV) müssen in der Schweiz abgeführt werden und im Falle einer Arbeitslosigkeit erhalt man das Arbeitslosengeld in Deutschland

die Steuern müssen in Deutschland abgeführt werden, wobei ein Pauschalbetrag von 4,5% des Bruttolohns als Quellensteuer von der Schweiz einbehalten wird, der dann aber bei der Steuererklärung in Deutschland mit angerechnet wird

(dafür ist eine Anmeldung beim Finanzamt am Wohnsitz in Deutschland erforderlich)

nach der 60 Tage Regelung müssen alle Personen die aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen pro Kalenderjahr nicht an den Wohnort in Deutschland zurückkehren, dem Schweizer Steuerrecht nachkommen

es besteht eine Krankenversicherungspflicht in der Schweiz (KVG), die sowohl Behandlungen bzw.

Leistungen in der Schweiz als auch in Deutschland trägt -> eine Befreiung ist für deutsche Grenzgänger grundsätzlich möglich

für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten sehr kurze Zeiten (3 Monate Betriebszugehörigkeit / nur 3 Wochen Lohnfortzahlung).

Meistens richtet sich die Dauer der Lohnfortzahlung nach der Basler-, Berner- oder Züricher Tabelle, was der Arbeitsvertragsunterzeichnung abgeklärt werden sollte

ein Girokonto bei einer Schweizer Bank ist für Gehaltsüberweisungen des Arbeitgebers erforderlich

 Was kann in Deutschland bestehen bleiben?

  • diverse Immobilien in Deutschland
  • private Unfallversicherung in Deutschland
  • Altersvorsorge in Deutschland
  • Girokonto bei einer deutschen Bank